Sie können jederzeit eine Kurzberatung - stundenweise - ohne BAFA Förderantrag in Anspruch nehmen.
Die folgende, nicht abschließende Auflistung soll Ihnen einen Überblick geben, zu welchen allgemeinen oder besonderen Beratungsthemen eine Förderung unternehmerischen Know-hows erfolgen kann.
Die allgemeine Beratung beinhaltet die Klärung zu allen
• wirtschaftlichen,
• finanziellen,
• personellen und
• organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Unter anderem:
Eine steuer- und rechtliche Würdigung Ihrer Themenfelder ist Bestandteil unserer Beratung, um Ihre betrieblichen Auswirkungen zu erkennen und zu verstehen. Eine Unterstützung im Dialog zur Verbesserung Ihrer Situation.
Damit Sie sich mit Ihren betrieblichen Belangen gezielt, verständlich und auf Augenhöhe mit dem Finanzamt, Steuerberater, Anwalt, Notar oder Bank austauschen zu können.
Folgende Themen (Auszug) sind in der gezielten Beratung ebenfalls möglich und werden von der BAFA gefördert:
3.500 Euro für Bestandsunternehmen (länger als 1 Jahram Markt): netto Zuschuss 1.750 Euro
Bestandsunternehmen:
Den gesamten Überblick zu den geförderten Beratungen finden Sie unter Bafa Beratung foerderfaehig
Zu den typischen Verbesserungen gehören u. a.:
• die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung
von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten und/oder die Wirtschaftsprüfung zum Inhalt haben
• die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben (z.B. Zertifizierungen oder Firmenwertermittlungen, Erstellung von Sanierungskonzepten oder Sanierungsaussagen gem. IDW S6)
• die die Beschaffung von Krediten zum Inhalt haben