Sie können jederzeit eine Kurzberatung - stundenweise - ohne BAFA Förderantrag in Anspruch nehmen.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen immer wieder erfahren, dass sich eine kurzfristig eingetretene finanzielle Schieflage sehr schnell zu einer handfesten Krise entwickeln kann. Dabei ließen sich viele dieser Schieflagen mit einer soliden Finanzplanung vermeiden.
Das Problem ist: vielen Unternehmerinnen und Unternehmern fehlt es am notwendigen Know-how, um ihre Finanzen im Griff zu haben.
So werden beispielsweise bei der Finanzierung von Investitionen bei weitem nicht alle zur Verfügung stehenden Angebote von Kapitalgebern wie Banken und Sparkassen, Förderinstituten, Beteiligungsgesellschaften, Gesellschaftern oder auch Lieferanten in Betracht gezogen.
Damit klar wird, ob sich eine Investition überhaupt lohnt, können Unternehmen eine geförderte Finanzierungsberatung zur Verbesserung ihrer Chancen in Anspruch nehmen.
Folgende Themen stehen in der Finanzierungsberatung im Vordergrund und werden von der BAFA gefördert:
Eine steuer- und rechtliche Würdigung Ihrer Themenfelder ist Bestandteil unserer Beratung, um Ihre betrieblichen Auswirkungen zu erkennen und zu verstehen. Eine Unterstützung im Dialog zur Verbesserung Ihrer Situation.
Damit Sie sich mit Ihren betrieblichen Belangen gezielt, verständlich und auf Augenhöhe mit dem Finanzamt, Steuerberater, Anwalt, Notar oder Bank austauschen zu können.
Bestandsunternehmen (länger als 1 Jahre am Markt): netto Zuschuss 1.750 Euro
Bestandsunternehmen:
Den gesamten Überblick zu den geförderten Beratungen finden Sie unter Bafa Beratgung foerderfaehig
Zu den typischen Finanzierungsverbesserungen gehören u. a.:
• die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung
von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten und/oder die Wirtschaftsprüfung zum Inhalt haben
• die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben (z.B. Zertifizierungen oder Firmenwertermittlungen, Erstellung von Sanierungskonzepten oder Sanierungsaussagen gem. IDW S6)
• die die Beschaffung von Krediten zum Inhalt haben