Hilfe für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Hilfe für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten

BAFA Beratungsarten "förderfähig"

Beratung des Mittelstand über Förderprogramme: bis zu 50% in Bayern*

 

Sie können jederzeit eine Kurzberatung - stundenweise - ohne einen BAFA Förderantrag in Anspruch nehmen.

Jung- und Bestandsunternehmen können zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:

 

Allgemeine Beratungen zu allen

 

• wirtschaftlichen,

• finanziellen,

• personellen und

• organisatorischen Fragen der Unternehmensführung,

 

spezielle Beratungen für Unternehmen

 

• die von Unternehmerinnen geführt werden,

• die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,

• die von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt  werden,

• zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,

• zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,

• zur Fachkräftegewinnung und –sicherung,

• zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

• zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,

• zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten unabhängig von ihrem Unternehmensalter eine Förderung für eine

 

• Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation

• Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungsberatung gewonnenen Erkenntnisse

zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Wenn diese die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 a) oder Nummer 20 b) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur 

Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen

Fassung erfüllen.

Beratungen für Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten.

 

Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten.

 

Für alle Beratungen gilt, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle (Nummer IV 7.2.5 der Richtlinien) gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden müssen.

Nicht gefördert werden Beratungen,

• die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot)

 

• die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden

(Neutralität)

 

• die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung

von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten und/oder die Wirtschaftsprüfung zum Inhalt haben

 

• die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben (z.B. Zertifizierungen oder Firmenwertermittlungen, Erstellung von Sanierungskonzepten oder Sanierungsaussagen gem. IDW S6) 

 

• die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen

(IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben

 

• die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand

haben.

 

Ausnahmen der Förderberatung: Von der Förderung ausgenommen ist die gesetzl. MwSt, Nebenkosten, Fahrtkosten und anderweitig nicht vorgenannte Kosten (s.vertragliche Regelung). Die Erarbeitung von EDV-Software (zBsp. Homepage-Erstellung sowie Erstellung von Flyern oder anderem Werbematerial).

Generell ausgeschlossen sind Beratungsleistungen wie Rechts- und Steuerberatungen sowie Tätigkeiten, die der Wirtschaftsprüfung obliegen.

 

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kontakt: 089 / 23 75 44 36

Ihr Effizax-Team

 

Festnetz: +49 89 23 75 44 36

 

Erstgespräch kostenfrei!

Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und diskrete Beratung zu sämtlichen betrieblichen und finanziellen Fragen Ihres Unternehmens.
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