Gesamtzuschuss: 8.750 Euro pro Betrieb
Die Wiederherstellungsberatung zur Sicherung des Unternehmens, der Mitarbeiter, der Aufträge wird vom Bund gefördert.
Das Förderprogramm kann von jedem Unternehmer - Einzelunternehmer, Solo-Selbständiger, GmbH, Kleingewerbe, GmbH & Co KG, UG, GbR in Anspruch genommen werden.
Übersicht weiterer bezuschussten Beratungsmöglichkeiten (keine Rückzahlung) unter BAFA Beratung förderfähig
______________________________________________________
Eine steuer- und rechtliche Würdigung Ihrer Themenfelder ist Bestandteil unserer Beratung, um Ihre betrieblichen Auswirkungen zu erkennen und zu verstehen. Eine Unterstützung im Dialog zur Verbesserung Ihrer Situation.
Damit Sie sich mit Ihren betrieblichen Belangen gezielt, verständlich und auf Augenhöhe mit dem Finanzamt, Steuerberater, Anwalt, Notar oder Bank austauschen zu können.
Bestandsunternehmen:
Den gesamten Überblick zu den geförderten Beratungen finden Sie unter Bafa Beratung foerderfaehig
Zu den typischen Verbesserungen gehören in der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit u.a. die:
5. Nicht gefördert werden Beratungen:
• die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung
von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten und/oder die Wirtschaftsprüfung zum Inhalt haben
• die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben (z.B. Zertifizierungen oder Firmenwertermittlungen, Erstellung von Sanierungskonzepten oder Sanierungsaussagen gem. IDW S6)
• die die Beschaffung von Krediten zum Inhalt haben
Telefonisch: 089 23 75 44 36
ERSTGESPRÄCH kostenfrei!