Sie können jederzeit eine Kurzberatung - stundenweise - ohne BAFA Förderantrag in Anspruch nehmen.
Unternehmerische Entscheidungen auf der Chef-Etage zu treffen, ist das eine. Das andere ist, diese Entscheidungen im Unternehmen umzusetzen. Viele Unternehmer oder Führungskräfte müssen erleben, dass ihre noch so guten Ideen im Sande verlaufen.
Schuld daran sind meist Strukturen im Unternehmen, die die Umsetzung von Entscheidungen eher behindern als fördern: unklare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, unzureichende Kommunikation zwischen Hierarchieebenen, keine Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern – und nicht zuletzt Entscheidungsprozesse, die im Ergebnis eher Probleme schaffen als lösen.
Eine mangelhafte Organisation gehört zu den häufigsten Wachstumsschwellen junger Unternehmen, wird aber oft unterschätzt.
Die Folge ist: unternehmerische Abläufe geraten ins Stocken, die gewünschten Qualitätsziele werden nicht erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit lässt nach.
Organisationskonzepte für Unternehmen kann man nicht „von der Stange“ kaufen. Sie sollten individuell nach Größe, Branche, Kundenkreis, Leistungsangebot und Unternehmenskultur erstellt und begleitet werden.
Auch ist hierbei zu beachten, dass weder eine Über- noch eine Unterorganisation eingeführt wird. Grundsätzlich müssen die Konzepte geeignet und erreichbar sein.
Dafür stehen Organisationsspezialisten zur Verfügung, die Unternehmen vor allem zu folgenden Themen beraten:
• unternehmerische Ausrichtung / Strategie
• Prozessoptimierung
• Aufbau- und Ablauforganisation
• Umstrukturierung
Unser Full-Service-Ablauf für Sie
Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, StartUp:
Vorab-Förderprüfung: Wir prüfen exakt, ob Ihr Vorhaben (siehe Beratungsschwerpunkte und Rahmenbedingungen) den BAFA-Richtlinien entspricht.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung mit unserem Full-Service mit dem Wissen des WIE und welche Informationen dazu benötigt werden.
4. Full-Service durch uns:
Komplett-Abwicklung: Wir organisieren den gesamten Förderweg bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Behörde (BAFA).
Hinweis: Die Entscheidung über die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses obliegt ausschließlich dem BAFA.
Den gesamten Überblick zu den geförderten Beratungen finden Sie unter Bafa Beratung foerderfaehig