Die Wiederherstellungsberatung zur Sicherung des Unternehmens, der Mitarbeiter, der Aufträge wird in Bayern mit 90% gefördert.
Eine Unternehmenssicherungsberatung erfüllt generell Fördervoraussetzungen (BUND), die mit 90% (2.700 Euro netto) bezuschusst werden können.
Der Eigenanteil für das zu beratende Unternehmen beträgt bei der UiS (Unternehmen in Schwierigkeiten) 300 Euro sowie die gesetzliche MwSt.
Das Förderprogramm kann von jedem Unternehmer - Einzelunternehmer, Solo-Selbständiger, GmbH, Kleingewerbe, GmbH & Co KG, UG, GbR in Anspruch genommen werden.
Übersicht weiterer bezuschussten Beratungsmöglichkeiten (keine Rückzahlung) unter BAFA Beratung förderfähig
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Unternehmen in Schwierigkeiten haben die Möglichkeit zwei mal eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen:
Beratung von Unternehmen zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, wie zum Beispiel:
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Detailbeschreibung zur Sicherungsberatung |
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Ist-Analyse: Wo steht das Unternehmen betriebswirtschaftlich aktuell? |
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Welche Gründe haben zu der aktuellen Entwicklung geführt?
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Geschäftsmodell: Prüfen der Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Lücken, |
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Schwachstellen, Notwendigkeiten zur Wiederherstellung des Geschäfts- betriebes. |
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Ableiten von kurzfristigen Maßnahmen und möglichen Strategien |
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im Kontext einer möglichen Ergänzung/Optimierung des Leistungs- spektrum, Wettbewerb, Marketing, Zielgruppen, möglicher |
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Kooperationen, Verkauf, etc. |
Ziel bei der Unternehmenssicherungsberatung ist es die Ursachen der Schwachstellen einzugrenzen, um eine schnelle Überwindung der Schwierigkeiten herbeizuführen.
Zeitaufwand: 1,5 Tagewerke. Ein Tagewerk entspricht 8 Stunden, die auf 3 Termine a´4 Stunden und 1 Termin a´1,5 Std. (Abschlussgespräch) verteilt werden.
Zeitrahmen: Beratung/Coaching 4-12 Wochen
Wir erstellen mit Ihnen zusammen eine Strukturanalyse Ihres ganzen Unternehmens
a) Rundumblick
b) Schwerpunkte (Ursachen)
c) Handlungsorientierung
d) Zusammenfassende Betrachtung (Antworten zu Fragen und weiteres Vorgehen)
Ausnahmen der Förderberatung lt. BMWi: Von der Förderung ausgenommen ist die gesetzl. MwSt, Nebenkosten, Fahrtkosten und anderweitig nicht vorgenannte Kosten (s.vertragliche Regelung). Darüber hinaus sind Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen ausgeschlossen. Ebenso untersagt sind Ausarbeitungen von Verträgen, Erstellung von Sanierungskonzepten oder Sanierungsaussagen gem. IDW S6, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, Wirtschaftsprüfung, die Erarbeitung von EDV-Software (zBsp. Homepage-Erstellung sowie Erstellung von Flyern oder anderem Werbematerial).
Für jeden einzelnen Termin wird ein umfassendes Protokoll gemäß Qualitätsmanagement (QM-Richtlinien des Berufsstandes Unternehmensberatung) für die Weiter- und Wiedervervendung des Auftraggebers erstellt.
Inhaltlich wird im Protokoll jeder besprochene Themenbereich sowie Herleitung möglicher Thematiken und Erläuterungen zu
umfangreich dokumentiert.
Im weiteren werden die einzelnen Handlungsempfehlungen nach jedem Termin als ToDo mit
zur Erledigung des Auftraggebers gekennzeichnet (als Hausaufgabe).
Telefonisch: 089 23 75 44 36
ERSTGESPRÄCH kostenfrei!
Die Ergebnisse zu den beschriebenen Inhalten werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. Während der Beratung werden zusätzlich Protokolle zu den jeweiligen Einzelterminen erstellt.
Zum ersten Arbeitstermin brauchen wir nur Ihre Anwesenheit und Mitwirkung. In den Terminen geben wir Ihnen einen Leitfaden, welche Dokumente und Einsichten für die Beratung und die nächsten Schritte notwendig sind.
Bevor wir beginnen, empfehlen wir ein erstes Telefonat, um einen gemeinsamen Kennenlern-Termin zu finden.
Kostenfreies Erstgespräch mit Festlegung wohin die Beratung geht (45 – 60 Minuten)
Vertrag
Beginn der Beratung mit Terminierung (siehe Zeitaufwand/Rahmen)
Abschlussbericht