In der Vordenkerrolle, hat das Land Bayern aufgrund seiner Erfahrung der letzten Flutkatastrophe für die Überwindung finanzieller Engpässe durch das Einstellen der Betriebstätigkeit im Zuge der CORONA-Ausgangsbeschränkung und Arbeitseinstellungsvorgabe, eine Soforthilfe für alle Betriebe und Freiberufler aufgelegt.
Unter dem Titel Soforthilfe Corona können alle Betriebe und Freiberufler mit Sitz in Bayern einen Antrag stellen.
WICHTIG: Altersvorsorge, Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen sowie flüssige Mittel (Geld) für den Lebensunterhalt darf man haben und behalten.
Wie bereits durch die Medien bekannt gemacht, ist die Soforthilfe gestaffelt.
Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.
Artikel/Information aus erster Hand CORONA-Hilfspaket Bayern mit Antragsberechtigt, Höhe der Soforthilfe, Antragsformular, Antragsverfahren, Zuständige Behörde!