Mit Wirkung vom Juli 2020 wurde ein weiteres Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, das Unternehmen eine weitere Förderung ermöglicht.
Anleitung zum Antrag
1. Bevor ein Antrag gestellt wird, ist es ratsam als Unternehmen zu klären, ob man antragsberechtigt sind!
Beide Einstiegsinformationen ermöglichem jeden Unternehmer für sich die Antragsberechtigung zu klären.
Umsatz und Kosten können aus der BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertung) genommen werden.
2. Steuerberater mit der Antragstellung beauftragen
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Anträge von einem Steuerberater od. Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer im Auftrag des Kunden gestellt werden.
3. Zeitlicher und finanzieller Rahmen
Festgelegter Überbrückungszeitraum: Juni bis August 2020
Antragsfrist: ab 10.07.2020 bis 31.08.2020 (Förderrichtlinie)
Auszahlungszeit: Anfang/Mitte August bis 30.11.2020
Veranschlagte Förderhöhen/Zuschüsse sind nach Umsatzeinbruch und Beschäftigungen gestaffelt.
Zuschuss bei Zugrundelegung von 40 - 80% der Fixkosten sowie Umsatzeinbruch zwischen 40 bis 70%. Anteilige Berechnungen für die Fördermonate.
Bis 5 Beschäftigte, maximal 9.000 Euro für drei Monate
Bis 10 Beschäftigte, maximal 15.000 Euro für drei Monate Mehr Beschäftige, maximal 150.000 Euro für drei Monate (3 x 50.000 Euro)
4. Nachprüfung und Rückzahlungsverpflichtung
Nach Ende der Laufzeit wird jeder Antrag nochmals geprüft und verifiziert, ob der Sachstand wie angegeben eingetreten ist.
Bei einer besseren Entwicklung als erwartet, ist die Überbrückung anteilig oder komplett zurück zu zahlen.