Autor: Beatrice Bendig / Datum: München, den 11.10.2019 / Kategorie:
Unternehmensberatung Finanzen Brexit Gläubiger Falle Rechtsformwandlung Anwalt
Der schöne Schein bröckelt. Zunehmend! Weil der Brexit den Blick immer wieder darauf fokussiert, dass eine Vorbereitung zwingend notwendig ist!
Die Bereiche Steuern, Transport, Dienstleistung und Rechtliches bergen zum Leidwesen von unzähligen Auftragnehmern ein erhebliches Ausfallrisiko. Das heißt, der Limited Inhaber bleibt die Zahlung der Rechnung schuldig und obwohl ein nachgewiesener Anspruch – auch im Klageverfahren besteht - gibt es zumeist nur ein pfändbares Stammkapitel von 300 Euro oder weniger.
Das ausgeklügelte System scheint bei den wenigen schwarzen Schafen hauptsächlich auf das Thema Steuern ausgerichtet zu sein.
Bei den schwarzen Schafen trügt das Bild des erfolgreichen Unternehmers, denn bei genauer Betrachtung IST dieser bereits privat hoch verschuldet, weil die Hausbank in Deutschland die Darlehen nur an die Privatperson adressiert hat.
Obwohl die Limited der GmbH ähnlich ist, ist der Standort der Limited der entscheidende Faktor, damit ein Schuldner Leistungen beauftragen und annehmen kann und NIE bezahlen muss.
Der Klageweg endet für den Gläubiger in hohen Kosten und das Ergebnis ist vernichtend, denn nur das Stammkapital ist das Geld, das der Gläubiger pfänden lassen kann. Zum Joker, der privaten Haftung, kommt es erst gar nicht und ist bei betriebswirtschaftlichem Unvermögen des Auftraggebers ohnehin obsolet.
Wenn der Brexit kommt, wird es eng. Für die schwarzen Schafe im Grunde schon vorher, wenn das deutsche Finanzamt dieses Hin- und Hergeschiebe erkennt und einen Riegel vorschiebt. In diesen Fällen wäre das aus der Sicht der Gläubiger wünschenswert.
Wen kann es nun treffen, wie viele schwarze Schafe tummeln sich in Deutschland?
Im Grunde ist ein schwarzes Schaf pro Stadt zu verkraften, doch leider vergisst man zu schnell denjenigen, der auf sein Geld wartet.
Natürlich gibt es unzählige Limited, die sauber, ordentlich und korrekte Wirtschaftsbetriebe sind, doch die schwarzen Schafe weisen oftmals fast schon einen psychotischen Habitus auf im Sinne eines sogenannten kreativen Gestaltungsspielraums:
Sie können vor der Auftragsannahme um Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bitten. Außer der darlehensgebenden Bank haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch darauf, aber die seriösen Limited haben kein Problem damit.
Darüber hinaus können Sie auf oben genannte Verhaltensweisen und Auffälligkeiten beim Unternehmer achten, was ein evtl. klareres Bild ermöglicht.
FAZIT: Fehlender Weitblick, fehlende Kenntnisse über die Pflichten als Unternehmer als auch der völlige Blindflug in Kosten und Lasten disqualifiziert diesen Unternehmertypen als vertrauenswürdigen Geschäftspartner. ;-)
Natürlich können Sie als probates Mittel Vorauskasse verlangen. Zahlt er nicht, dann haben Sie Glück gehabt.
Gar nichts. Denn die weiterhin säumig bleiben wollenden Schuldner werden andere mögliche Wege finden, um zahlungsUNWILLIG zu bleiben.
Vielmehr könnte das Ausweichen nach Malta die meist gezogene Option werden.
Auch, wenn der harte Brexit kommt und die Limited in England geschlossen wird und der Unternehmer privatrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden könnte, wird der Inhaber bis zum Tag X weiter schlecht wirtschaften und garantiert pleite sein.
Dagegen arbeitet weiterhin die Verjährungsfrist und wenn die Rechtsformwandlung dann immer noch durch Brexit oder Nicht-Brexit ruht, läuft dem Gläubiger buchstäblich die Zeit davon.
Ja!
Zumindest bei den unseriösen Limited Inhabern. Neues Land, gleicher Unternehmertyp.
Ist die Einlage der Limited in England quasi mit einem Pfund leer, bleibt oftmals auch die Limited auf Malta leer.